Le Gruyère

Le Gruyère kann also nicht nach Belieben hergestellt werden. Die Produktion von Le Gruyère ist dem sogenannten Pflichtenheft unterstellt. Dort sind sämtliche zu erfüllende Regelungen und Anforderungen niedergeschrieben. Nur wer in dem genau definierten Gebiet einen Betrieb bewirtschaftet, ist berechtigt, Milch für Le Gruyère-Käse einzuliefern. Der Landwirtschaftsbetrieb darf nicht weiter als 20 km entfernt von der Käserei sein und es darf nur silofreie Milch geliefert werden. Die Rohmilch muss in weniger als 18 Stunden nach dem Melken verarbeitet werden. Das sind nur einige der zu beachtende Punkte aus dem Pflichtenheft.

In der Käserei an der Dorfstrasse in Trubschachen wurde immer schon Greyerzer hergestellt. Seit 2001 wird der Betrieb als sogenannter Satelliten-Betrieb anerkannt. Darum darf im Emmental legal Le Gruyère hergestellt werden.

Auf der Webseite von Le Gruyère findet man unter Käsereien alle Produktions-Betriebe.

Übrigens: In unserem Selbstbedienungsladen finden Sie diesen Käse auch!

 

 

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